Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte:
Wir informieren
Am 22. November 2022 tritt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bundesweit in Kraft. Die GOT ist politischer Wille und bindend. Das bedeutet: Auch die Tierklinik Neustädter Bucht ist verpflichtet, nach diesen neuen Gebührensätzen abzurechnen.
Auf den Weg gebracht wurde die neue GOT vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, und der Bundesrat hat am 15. August zugestimmt.
Es ist die erste große Anpassung der GOT seit 20 Jahren. 2017 hat es lediglich eine Änderung gegeben, die die Notdienstgebühren betraf und die dringend notwendig war, um einen Notdienst aufrecht erhalten zu können.
Die heutigen medizinischen Möglichkeiten im Bereich Diagnostik und Therapie in der Tiermedizin, das Fachwissens und die Spezialisierung der Tierärzte, macht die Neuregelung der Gebührenordnung nach 20 Jahren dringend notwendig.
Nur so sind wir auch künftig in der Lage, Ihr Tier bestmöglich zu versorgen. Die tiermedizinische Versorgung in Deutschland wird teuer werden. Aber Tiermedizin kann heute fast all das, was in der Humanmedizin möglich ist.
Tiere sind heute Familienmitglieder und wir wünschen uns mit Recht, dass sie ebenso gut und kompetent behandeln werden wie wir. Anders als wir haben die meisten unserer Tiere noch keine Krankenversicherung. Wir wissen, dass eine Behandlung die Haushaltskasse belasten kann. Wir empfehlen deshalb: Informieren Sie sich über eine Tierkrankenversicherung. Sprechen Sie uns gerne an. Wir rechnen mit den meisten Versicherungen direkt ab.
Infos zu Tierkrankenversicherungen finden Sie auch hier: Infos zu Versicherungen: www.testsieger-berichte.de/tierkrankenversicherung-test
Möglich ist auch, über unseren Finanzdienstleister in Raten zu zahlen – nach einer vorherigen Bonitätsprüfung.
Ihr Team der Tierklinik Neustädter Bucht