Adresse
Tierklinik-Neustadt@vets4care.de
04561 521080
Wagrienring 27 - 31, 23730 Sierksdorf
Bitte vereinbaren Sie gerne einen Termin, wenn Sie zu uns kommen.
Für Operationen, Röntgenuntersuchungen für Zuchtverbände, kardiologische Erstuntersuchungen und Gebisssanierungen sind Terminvereinbarungen dringend erforderlich. Auch für alle anderen Behandlungen erspart Ihnen ein Termin lange Wartezeiten.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 21:00 Uhr
19:00 - 20:00 Uhr Spät-Sprechstunde*
20:00 - 21:00 Uhr Notdienst*
Samstag 09:00 - 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertage 09:00 - 18:00 Uhr
*in der Spät-Sprechstunde und im Notdienst am Wochenende erheben wir gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eine erhöhte Gebühr
Offene Sprechstunden
Montag bis Freitag 10:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 18:30 Uhr
Samstag 09:00 - 13:00 Uhr
Bitte rufen Sie auch bei der offenen Sprechstunde vorher kurz an, so können wir uns bestmöglich auf Ihr Tier vorbereiten und Wartezeiten reduzieren.
Außerhalb der offenen Sprechstunde nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Notdienst
Samstag 13:00 - 20:00 Uhr
Sonntag und Feiertags: 09:00 - 18:00 Uhr
Wir sind dazu verpflichtet, unsere Preise nach der GOT (Tierärztliche Gebührenverordnung) festzulegen.
Bitte beachten Sie, dass in der Notfallsprechstunde die Leistungen über einen erhöhten Satz abgerechnet werden und eine Notdienstgebühr von 50 € (zzgl. MwSt.) verpflichtend ist.
Notdienst-Informationen
In lebensbedrohlichen Notfällen außerhalb unserer Öffnungszeiten verweisen wir auf die regionalen und überregionalen Notdienstkliniken.
Zahlungen
Die Bezahlung der tierärztlichen Leistung ist per Barzahlung oder mit EC-Karte möglich. Sie haben alternativ eine zinsgünstige und bequeme Ratenzahlungsmöglichkeit für tierärztliche Leistungen durch BFS (www.meinebfs.de). Die tierärztlichen Leistungen werden nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22. November 2022 berechnet und sind direkt nach der Behandlung zu begleichen.
Bei operierten Tieren ist der Rechnungsbetrag bei der Abholung des Patienten zu entrichten.
Es läßt sich häufig nicht konkret vorhersagen, welche Gebührenpositionen insgesamt abgerechnet werden. Diese richten sich nach den während der Behandlung erbrachten Einzelleistungen, deren Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand.
Die direkte Abrechnung mit Tierkrankenschutz-Versicherung und Tierhaftpflicht-Versicherung ist nach erfolgter Kostenübernahmeerklärung möglich.