Medikamentenabgabe
Arzneimittel sind nach den Vorschriften über die Arzneimittelsicherheit Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind und schnell verderben können. Nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ist für diese Waren das Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.
Was bedeutet das für den Tierhalter als Kunden der Tierklinik Neustädter Bucht?
Die tierärztliche Hausapotheke unterliegt wie auch die öffentliche Apotheke dem Arzneimittelgesetz. (AMG) und ist für die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Lagerung der Arzneimittel verantwortlich. Daher ist eine Rücknahme für den Wiederverkauf oder ein Umtausch und somit auch eine Erstattung der Kosten, nicht möglich.
Die Entsorgung Ihrer Medikamente, auch abgelaufene oder angebrochene Medikamente, übernehmen wir für Sie kostenlos.
Bitte entsorgen Sie keine Medikamente im Hausmüll.